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AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 16.12.2009 - 29 C 155/09
- AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/04
Rechtsfolgen der Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung
Auszug aus AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10
Dem Gläubiger steht nämlich dann gemäß § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO ein Anspruch auf Erstattung der ihm bis dahin entstandenen Kosten für das Erkenntnisverfahren zu (vgl. BGH, Urteil vom 4.5.2006, Az.: IX ZR 189/04).Die Klägerin ist berechtigt, ohne eine weitere außergerichtliche Aufforderung, die Leistungsklage einzureichen, wenn die Auskunft nach § 840 Abs. 1 ZPO bei ihr nicht fristgemäß eingeht (vgl. BGH, Urteil vom 4.5.2006, Az.: IX ZR 189/04).
- BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80
Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene …
Auszug aus AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10
Die Klageänderung der Klägerin ist als sachdienlich anzusehen, § 263 ZPO (vgl. BGHZ 79, 275).Dass die Drittschuldnerin kein Verschulden trifft, hat diese darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 79, 275).
- OLG Schleswig, 24.11.1989 - 11 U 51/89
Auszug aus AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10
16 Die Beklagte kann gegen den Schadensersatzanspruch der Klägerin nicht einwenden, dass eine Pfändung der Klägerin ohnehin ins Leere gegangen wäre (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 448).