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   AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10   

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https://dejure.org/2010,28238
AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10 (https://dejure.org/2010,28238)
AG Oranienburg, Entscheidung vom 15.06.2010 - 24 C 63/10 (https://dejure.org/2010,28238)
AG Oranienburg, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 24 C 63/10 (https://dejure.org/2010,28238)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/04

    Rechtsfolgen der Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10
    Dem Gläubiger steht nämlich dann gemäß § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO ein Anspruch auf Erstattung der ihm bis dahin entstandenen Kosten für das Erkenntnisverfahren zu (vgl. BGH, Urteil vom 4.5.2006, Az.: IX ZR 189/04).

    Die Klägerin ist berechtigt, ohne eine weitere außergerichtliche Aufforderung, die Leistungsklage einzureichen, wenn die Auskunft nach § 840 Abs. 1 ZPO bei ihr nicht fristgemäß eingeht (vgl. BGH, Urteil vom 4.5.2006, Az.: IX ZR 189/04).

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10
    Die Klageänderung der Klägerin ist als sachdienlich anzusehen, § 263 ZPO (vgl. BGHZ 79, 275).

    Dass die Drittschuldnerin kein Verschulden trifft, hat diese darzulegen und zu beweisen (vgl. BGHZ 79, 275).

  • OLG Schleswig, 24.11.1989 - 11 U 51/89
    Auszug aus AG Oranienburg, 15.06.2010 - 24 C 63/10
    16 Die Beklagte kann gegen den Schadensersatzanspruch der Klägerin nicht einwenden, dass eine Pfändung der Klägerin ohnehin ins Leere gegangen wäre (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 448).
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